Entkernung
Wir entfernen das komplette Innenleben bis auf die tragende Bausubstanz, als Grundlage für Kernsanierung, Umbau oder Umnutzung. Auch bei Hotels, Behördengebäuden und Gewerbeimmobilien.
Entkernung heißt, ein Gebäude innen bis auf die tragende Bausubstanz zurückzubauen. Straub Dienstleistungen entfernt dabei Installationen, Einbauten, Bodenbeläge, Estrich, Fliesen, Tapeten, Dämmung, Trockenbau, abgehängte Decken und nicht tragende Wände. Übrig bleiben Fundament, tragende Wände, Geschossdecken und meist die Fassade, der Rohbauzustand für Kernsanierung, Umbau oder Umnutzung.
Ob komplett oder in Teilen, ob Wohnung, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt: Der Umfang richtet sich nach Ihrer Planung. Was bleiben soll, bleibt und wird bis zum Schluss geschützt.



Leistungsumfang
Die Reihenfolge ist festgelegt, der Umfang nicht: Sie bestimmen, was bleibt.
Alles bis auf die tragende Bausubstanz. Der Zustand, von dem aus eine Kernsanierung beginnt.
Einzelne Etagen, Wohnungen oder Bereiche nach Ihrer Vorgabe. Die Grenze wird vorher im Objekt markiert, damit nicht zu viel entfernt wird.
Heizung, Sanitär, Elektrik und Lüftung. Kabel und Rohre werden gesondert gesammelt, weil sie als Metall Erlös bringen.
Bodenbeläge, Estrichaufbauten, abgehängte Decken, Paneele und Deckenverkleidungen, der Teil, bei dem die größte Menge anfällt.
Rigips-Ständerwände, Vorsatzschalen und gemauerte Trennwände, sobald feststeht, dass sie nicht tragen. Bei Wänden, die bleiben: Tapeten, Fliesen, Dämmung und bei Bedarf der Putz.
Einbauküchen, Sanitärobjekte und Einbauschränke, dazu alle Innentüren samt Zargen.
Hotels, Behördengebäude, Gewerbe- und Handelsimmobilien, mit Lüftungstechnik, Brandschutzabschottungen und Estrichflächen über mehrere tausend Quadratmeter.
Getrennt wird beim Ausbau, nicht erst am Container. Nachträglich lässt sich Bauschutt nicht mehr sauber trennen.
Ablauf
Von der Technik zur Wand, immer in dieser Richtung. Wer die Reihenfolge umdreht, reißt Wände ein, hinter denen noch Leitungen hängen.
Welche Wände tragen, sagt der Statiker. Ob Asbest, alte Mineralwolle oder PAK-Kleber im Gebäude stecken, klärt ein Schadstoffkataster vorab.
Strom, Wasser und Gas werden abgestellt und das dokumentiert. Ohne diesen Nachweis fällt keine Leitung.
Heizung, Sanitär, Elektrik und Lüftung zuerst, weil sie sonst im Schutt verschwinden und ihren Metallwert verlieren.
Einbauten, Türen, Decken, Beläge, Estrich. Fenster bleiben so lange wie möglich drin, weil sie Staub und Schutt im Gebäude halten.
Zum Schluss die nicht tragenden Wände. Übrig bleibt der Rohbau, besenrein übergeben.
Eine Entkernung ist weit mehr als Böden rausreißen. Diese Übersicht zeigt jedes Bauteil, worauf es beim Ausbau ankommt und wohin es danach geht. Welche Zeilen bei Ihnen anfallen, legen wir vorher gemeinsam fest.
| Bauteil | Was dazugehört | Worauf es beim Ausbau ankommt | Entsorgung |
|---|---|---|---|
| Rigips- und Trockenbauwände | Gipskartonplatten, Metall- oder Holzständerwerk, Dämmung dazwischen | Platten möglichst ganz abnehmen; Ständerwerk und Dämmung gehen getrennt | Gips (17 08 02), Metall, Dämmung je nach Alter |
| Nicht tragendes Mauerwerk | Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton | Vorher klärt der Statiker, ob die Wand wirklich nicht trägt | Mineralischer Bauschutt; Porenbeton getrennt, viele Annahmestellen nehmen ihn nicht im Bauschutt |
| Putz | Kalk-, Zement- oder Gipsputz | Wird abgeschlagen, wenn die Wand neu verputzt wird | Kalk- und Zementputz zum Bauschutt, Gipsputz zu den Gipsbaustoffen |
| Tapeten | Raufaser, Vlies-, Vinyl- und Papiertapeten, oft mehrere Schichten übereinander | Einweichen oder mit Dampf lösen; Vlies lässt sich oft trocken abziehen | Gemischter Abfall |
| Wand- und Bodenfliesen | Fliesen, Fliesenspiegel, Fliesensockel | Abstemmen; alte Fliesenkleber und Spachtelmassen können Asbest enthalten | Fliesen und Keramik (17 01 03) |
| Bodenbeläge | Teppich, Laminat, Parkett, PVC, Linoleum, Kork, Dielen | Verklebte Beläge hinterlassen Kleberreste; schwarzer Parkettkleber deutet auf PAK | Je nach Belag Altholz, Kunststoff oder gemischter Abfall |
| Estrich | Zement-, Anhydrit-, Gussasphalt- oder Trockenestrich | Meist maschinell; bei Fußbodenheizung kommen die Rohre mit raus | Zementestrich als Beton (17 01 01), Anhydrit zu Gips, teerhaltiger Gussasphalt gefährlich |
| Abgehängte Decken | Gipskarton, Mineralfaser-Rasterplatten, Unterkonstruktion | Darüber liegen oft Kabel und Lüftungskanäle; ältere Mineralfaserplatten wie alte Mineralwolle behandeln | Gips, Metall; alte Mineralfaser gesondert |
| Paneele und Verkleidungen | Holz- und Kunststoffpaneele an Wand und Decke, samt Lattung | Mit der Lattung ausbauen; Holz nach Beschichtung trennen | Altholz meist A II, Kunststoff (17 02 03) |
| Dämmung | Mineralwolle, Polystyrol, Holzfaser, Holzwolle | Mineralwolle von vor 2000 staubdicht verpacken; älteres Polystyrol enthält oft das Flammschutzmittel HBCD | 17 06 04; alte Mineralwolle 17 06 03*; Polystyrol getrennt zur Verbrennung |
| Türen und Zargen | Innentüren, Holz- und Stahlzargen | Zargen sitzen oft eingemörtelt oder eingeschäumt | Holzzargen als Altholz, Stahlzargen als Metall |
| Fenster und Außentüren | Nur wenn sie mit raus sollen | Bleiben so lange wie möglich drin, weil sie Staub und Schutt im Haus halten | Altholz A IV, Glas (17 02 02), Metall |
| Sanitär | WC, Waschbecken, Wannen, Duschen, Leitungen | Wasser vorher nachweislich abgestellt | Keramik (17 01 03), Stahlwannen als Metall, Acrylwannen als Kunststoff |
| Heizung | Heizkörper, Leitungen, Kessel, Nachtspeicheröfen | Nachtspeicheröfen aus der Zeit vor dem Asbestverbot vorher prüfen; Öltanks gesondert | Metall; Schamott als mineralischer Abfall |
| Elektrik | Kabel, Dosen, Unterverteilungen | Strom vorher freigeschaltet; Zähler gehören dem Netzbetreiber und werden von ihm abgebaut | Kabel (17 04 11), Elektrogeräte getrennt |
| Lüftung | Kanäle, Lüftungsgeräte, Brandschutzklappen | Ältere Brandschutzklappen können asbesthaltige Bauteile enthalten | Metall; asbesthaltige Teile gesondert |
| Einbauten | Einbauküchen, Einbauschränke, Regale, Geländer | Elektrogeräte vorher raus; Brauchbares bieten wir zur Weitergabe an statt es zu entsorgen | Holzwerkstoff als Altholz A II, Elektrogeräte getrennt |
Abfallschlüssel nach Kapitel 17 der Abfallverzeichnis-Verordnung, Holz nach Altholzverordnung. Die vollständige Übersicht der Schlüssel steht weiter unten.
Mehr zu den einzelnen Böden steht unter Bodenbeläge entfernen, zu den Estricharten auf der Seite Rückbau & Demontage und zu belasteten Bauteilen unter Schadstoffsanierung.
Straub Dienstleistungen hat ein komplettes Hotel zurückgebaut, ein komplettes Behördengebäude entkernt und für den Gartencenter-Betreiber Dehner einen ehemaligen Baumarkt vollständig zurückgebaut, damit dort eingezogen und renoviert werden konnte.
Bei solchen Objekten ist die Logistik die eigentliche Aufgabe: Wie kommen mehrere Etagen Estrich nach unten, ohne dass das Treppenhaus zum Nadelöhr wird? Wo darf ein Container stehen? Welche Brandschutzabschottung muss dokumentiert entfernt werden? Diese Erfahrung hilft auch bei der Wohnung. Wir unterschätzen den Aufwand nicht.
Entscheidend sind Fläche und Geschosszahl, der Umfang der Haustechnik, der Aufbau von Böden und Decken, der Weg nach draußen und die Frage, ob Schadstoffe im Spiel sind. Ein Estrich über mehrere Etagen ohne Aufzug ist eine andere Rechnung als dieselbe Menge im Erdgeschoss mit Zufahrt bis vor die Tür.
Den größten Hebel hat die Entsorgung. Bei einer Entkernung fallen schnell mehrere Container an, und ob die als günstiger Bauschutt oder als teurer Mischabfall abgerechnet werden, entscheidet sich beim Ausbau, nicht danach. Nach der Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis, der Ausbau, Abtransport und Entsorgung umfasst.
Zur Dauer: Eine einzelne Wohnung ist je nach Ausbaustand in zwei bis fünf Arbeitstagen entkernt. Bei größeren Objekten bestimmt vor allem der Abtransportweg den Zeitplan, weniger die Fläche.
Eine Entkernung erzeugt fast alle Abfallsorten, die es am Bau gibt. Jede hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) einen sechsstelligen Schlüssel. Er steht auf dem Entsorgungsnachweis und entscheidet, wohin eine Ladung darf und was sie kostet. Ein Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall.
| Fraktion | AVV-Schlüssel | Typisch bei der Entkernung | Kosten |
|---|---|---|---|
| Beton | 17 01 01 | Zementestrich, Betonteile, Stürze | Günstig, sauber getrennt gut verwertbar |
| Ziegel | 17 01 02 | Gemauerte Trennwände | Günstig |
| Fliesen und Keramik | 17 01 03 | Wand- und Bodenfliesen, Sanitärkeramik | Günstig |
| Mineralisches Gemisch | 17 01 07 | Beton, Ziegel und Fliesen durcheinander | Teurer als sortenrein |
| Baustoffe auf Gipsbasis | 17 08 02 | Gipskartonplatten, Gipsdielen, Anhydritestrich | Eigene Fraktion, verdirbt sonst den mineralischen Schutt |
| Holz | 17 02 01 | Türen, Zargen, Dielen, Unterkonstruktionen | Nach Altholzklasse A I bis A IV |
| Holz mit gefährlichen Stoffen | 17 02 04* | Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz | Teuer, gesondert deklariert |
| Metalle | 17 04 05 · 17 04 01 · 17 04 11 | Stahl, Kupferrohre, Kabel | Erlös statt Kosten |
| Dämmmaterial | 17 06 04 | Neuere Mineralwolle, Holzwolle | Mittel |
| Gefährliches Dämmmaterial | 17 06 03* | Mineralwolle, die vor 2000 eingebaut wurde | Teuer, staubdicht verpackt |
| Asbesthaltige Baustoffe | 17 06 05* | Faserzementplatten, alte Vinyl-Bodenplatten | Teuer, nur zugelassene Annahmestellen |
| Teerhaltige Bitumengemische | 17 03 01* | Teerhaltige Dachbahnen, schwarze Parkettkleber | Teuer, gefährlicher Abfall |
| Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | 17 09 04 | Was sich nicht mehr trennen lässt | Teuer, muss erst in eine Sortieranlage |
Schlüssel nach Kapitel 17 der Abfallverzeichnis-Verordnung. Welche Fraktionen bei Ihnen anfallen, zeigt sich beim Ausbau.
Warum Sortieren den Preis macht: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu halten. Gemische sind nur erlaubt, wenn Trennen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, und dann müssen sie in eine Sortieranlage. Genau das ist der teure Weg. Wer beim Ausbau trennt, spart ihn sich.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein paar Gipskartonplatten zwischen dem Ziegelschutt machen aus einer günstigen mineralischen Fraktion ein teures Gemisch. Deshalb kommen Trockenbauwände bei uns vor dem Mauerwerk raus und auf einen eigenen Stapel.
Bei einer Teilentkernung oft ja, wenn der Arbeitsbereich sauber abgeschottet wird und Wasser und Strom für den bewohnten Teil erhalten bleiben. Bei einer Komplettentkernung nicht. Ohne Leitungen, Bad und Innenwände ist ein Gebäude nicht bewohnbar.
Eine Genehmigung braucht der reine Innenausbau in der Regel nicht. Sobald tragende Bauteile verändert werden, ist der Statiker Pflicht und je nach Umfang auch die Bauaufsicht beteiligt. Wer statt einer Entkernung nur einzelne Bauteile tauschen will, ist beim Rückbau richtig.
In allen 70 Orten unseres Einzugsgebiets sind wir mit jeder unserer Leistungen im Einsatz. Wo es schon eine eigene Seite mit Anfahrt und Ortsteilen gibt, führt ein Klick dorthin. Die nächstgelegenen Orte stehen vorn.
Ihre Stadt ist nicht aufgelistet? Wenn sie in der Nähe liegt, sind wir dort auch tätig. Wenn nicht, fragen Sie einfach an.
Das richtet sich nach Fläche, Geschossen, Umfang der Haustechnik, Aufbau von Böden und Decken, Abtransportweg und möglichen Schadstoffen. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis inklusive Entsorgung.
Fundament, tragende Wände, Geschossdecken und meist die Fassade. Alles andere ist ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Ja. Wir haben ein komplettes Hotel zurückgebaut, ein Behördengebäude entkernt und für den Gartencenter-Betreiber Dehner einen ehemaligen Baumarkt vollständig zurückgebaut.
Ja. Wir entkernen einzelne Etagen, Wohnungen oder Bereiche nach Ihrer Vorgabe und markieren die Grenze vorher im Objekt.
Eine einzelne Wohnung ist je nach Ausbaustand in zwei bis fünf Arbeitstagen entkernt. Bei größeren Objekten bestimmt vor allem der Weg nach draußen die Dauer, weniger die Fläche.
Ja, bei Wänden, die stehen bleiben, aber neu gemacht werden. Wie weit wir gehen, legen wir vorher fest: nur die Tapete, bis auf den Putz oder bis aufs Mauerwerk. Fliesen kommen samt Kleber runter, bei alten Klebern prüfen wir vorher auf Asbest.
Für den reinen Innenausbau in der Regel nicht. Sobald tragende Bauteile betroffen sind, braucht es einen Statiker und je nach Umfang die Bauaufsicht.
Wir stoppen an der Stelle und klären das weitere Vorgehen mit Ihnen. Schadstoffhaltige Bauteile werden nach Vorschrift gesondert ausgebaut, verpackt und entsorgt, bevor im betroffenen Bereich weitergearbeitet wird.
Ja, vollständig. Wir trennen schon beim Ausbau nach Fraktionen, weil das nachträglich nicht mehr geht, und genau diese Trennung senkt Ihre Entsorgungskosten.