Ratgeber
Asbest, alte Mineralwolle, PAK: Schadstoffe vor der Entkernung erkennen
Wo in älteren Gebäuden Schadstoffe stecken, was die Gefahrstoffverordnung seit Dezember 2024 verlangt und wie man vorgeht.

Kurz gefasst: Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, ist mit Asbest zu rechnen, bis das Gegenteil geklärt ist. Seit dem 5. Dezember 2024 verlangt die Gefahrstoffverordnung vom Auftraggeber, dem ausführenden Betrieb vorher mitzuteilen, was er über Baujahr und Schadstoffe weiß. Dazu kommen alte Mineralwolle, teerhaltige Kleber, PCB in Fugen und Holzschutzmittel. Wer vorher prüft, verhindert, dass die Stoffe beim Ausbau im ganzen Gebäude verteilt werden.
Was sich 2024 geändert hat
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung, in Kraft seit dem 5. Dezember 2024, hat der Gesetzgeber die Pflichten beim Bauen im Bestand neu geordnet. Der Veranlasser, also meist der Eigentümer oder Bauherr, muss dem beauftragten Betrieb vor Beginn der Arbeiten alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte geben, im Wesentlichen das Baujahr und bekannte oder vermutete Schadstoffe. Er muss dafür die Unterlagen heranziehen, die ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglich sind.
Für die Praxis heißt das: Schauen Sie in Kaufvertrag, Bauakte und Sanierungsunterlagen, bevor Sie eine Entkernung beauftragen. Die Bauakten liegen bei der zuständigen Bauaufsicht, für die Städte in unserem Gebiet steht sie jeweils auf der Stadtseite, etwa Entkernung in Idstein oder Entkernung in Bad Homburg. Ist die Lage unklar, muss vor den Arbeiten erkundet werden.
Asbest: wo er steckt
Asbest wurde in Deutschland bis zum Verbot 1993 in vielen Bauprodukten verwendet. Die häufigsten Fundorte bei einer Entkernung: Faserzementplatten an Fassade, Dach und Balkon, auch als Kunstschiefer, dazu Fensterbänke, Blumenkästen und Lüftungsrohre aus Faserzement. Innen sind es Vinyl-Bodenplatten, die unter dem Namen Floor-Flex bekannt sind, und ihr schwarzer Kleber, Cushion-Vinyl-Beläge, deren Rückseite aus asbesthaltiger Pappe bestehen kann, Fliesenkleber, Spachtelmassen und manche Putze.
Dazu kommen technische Bauteile: Nachtspeicheröfen aus der Zeit vor dem Verbot, alte Brandschutzklappen und Brandschutztüren, Dichtschnüre an Heizkesseln. Faserzement wird nie gebrochen, sondern im Ganzen abgenommen, verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt. Arbeiten mit Asbest dürfen nur Betriebe ausführen, die die vorgeschriebene Sachkunde haben und die Arbeiten der Behörde anzeigen.
Alte Mineralwolle
Glas- und Steinwolle, die vor 2000 eingebaut wurde, gilt als krebsverdächtig, weil die Fasern damals anders beschaffen waren. Man findet sie in Dachschrägen, in Trockenbauwänden, in abgehängten Rasterdecken und an Rohrleitungen. Sie wird nicht herausgerissen, sondern vorsichtig entnommen, staubdicht verpackt und als eigene Fraktion entsorgt.
PAK, PCB und Holzschutzmittel
PAK stecken in teerhaltigen Stoffen: schwarzer Parkettkleber aus der Zeit bis etwa in die Siebziger, alte Dachpappe, teerhaltiger Gussasphalt. Sie werden gesondert ausgebaut und als gefährlicher Abfall entsorgt.
PCB wurde in dauerelastischen Fugenmassen und manchen Anstrichen verwendet, vor allem zwischen Mitte der Fünfziger und Mitte der Siebziger. Betroffen sind Fugen an Fenstern, Fassaden und Betonfertigteilen.
Holzschutzmittel mit Wirkstoffen wie PCP oder Lindan wurden in den Sechzigern bis Achtzigern großzügig auf Dachbalken, Holzdecken und Paneele gestrichen. So behandeltes Holz ist Altholz der Kategorie A IV und wird getrennt entsorgt.
Wie man vorgeht
Zuerst die Unterlagen: Baujahr, frühere Sanierungen, bekannte Befunde. Dann die Begehung, bei der verdächtige Stellen benannt werden. Wo es darauf ankommt, werden Proben genommen und im Labor untersucht. Erst mit dem Ergebnis wird der Ablauf festgelegt: welche Bauteile vorab gesondert ausgebaut werden und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.
Finden wir während der Arbeiten Hinweise auf Schadstoffe, stoppen wir an der Stelle und klären das weitere Vorgehen mit Ihnen, bevor weitergearbeitet wird. Wie wir mit belasteten Bauteilen umgehen, steht auf der Seite Schadstoffsanierung, und die Abfallschlüssel der einzelnen Fraktionen finden Sie auf der Seite Entkernung.
Wo wir es in der Region oft sehen
In den Wohngebieten der Sechziger bis Achtziger, wie sie in Taunusstein, Neu-Anspach oder Oberursel große Teile des Bestands ausmachen, sind Bodenplatten, Kleber und Nachtspeicheröfen die häufigsten Verdachtsstellen. Am Westerwaldrand, etwa in Elbtal oder Waldbrunn, ist es der Kunstschiefer an der Fassade, und auf Garagen und Scheunen überall die Wellplatte aus Faserzement.
Diese Angaben sind Orientierung, keine Rechtsberatung. Für das Vorgehen im Einzelfall zählt die Erkundung am Gebäude.