Abbruch & Abriss

Abbruch & Abriss: das Bauwerk verschwindet, der Platz bleibt

Gartenhaus, Garage, Carport, Scheune oder ganzer Bungalow: Wir reißen ab, trennen den Bauschutt und entsorgen alles fachgerecht. Zum Festpreis, in dem die Entsorgung enthalten ist.

Was reißt Straub Dienstleistungen ab?

Straub Dienstleistungen reißt Gartenhäuser, Hütten, Garagen, Carports, Scheunen, Anbauten und Nebengebäude bis hin zu kompletten Bungalows ab. Zum Auftrag gehören der Abbruch, die Trennung des Bauschutts nach Materialien und die fachgerechte Entsorgung. Sie erhalten nach einer kostenlosen Besichtigung einen Festpreis, in dem die Entsorgung bereits enthalten ist.

Der Unterschied zum Rückbau: Hier bleibt nichts stehen. Ob danach Rasen, eine Terrasse oder ein Neubau kommt, entscheidet, wie weit wir gehen. Das klären wir vorher, weil es Aufwand und Preis erheblich verändert.

Als Abrissunternehmen für kleinere Bauwerke übernehmen wir die Abbrucharbeiten von der Frage nach der Genehmigung bis zur freien Fläche, Entrümpelung und Schadstoffausbau vorab inklusive.

Leistungsumfang

Was wir abreißen

Kleinere Bauwerke und Nebengebäude sind unser Schwerpunkt, vom Geräteschuppen bis zum Bungalow.

Gartenhäuser und Hütten

Aus Holz, Blech oder Stein. Holzhäuser werden zerlegt statt zertrümmert, damit sich das Holz nach Altholzklasse trennen lässt.

Garagen und Carports

Fertiggaragen, gemauerte Garagen und Carports. Bei älteren Garagen prüfen wir das Dach vorher auf Asbestzement.

Scheunen und Nebengebäude

Oft Mischbauweise aus Holz, Mauerwerk und Blech, und oft mit Inhalt, den wir auf Wunsch vorher entrümpeln.

Anbauten

Vorbauten und Anbauten, die vom Hauptgebäude getrennt werden. Hier geht es vor allem darum, das stehenbleibende Haus nicht zu beschädigen.

Bungalows und kleinere Wohngebäude

Komplette eingeschossige Gebäude, einschließlich Entkernung und Schadstoffprüfung vor dem eigentlichen Abbruch.

Bauschutt und Entsorgung

Beton, Ziegel, Holz, Metall und Glas werden getrennt und fachgerecht entsorgt. Der Abtransport ist im Festpreis enthalten.

Ablauf

Wie läuft ein Abriss ab?

Die Abrissarbeiten laufen in fünf Schritten. Der eigentliche Abbruch ist oft der kürzeste davon.

1. Besichtigung

Größe, Bauart, Zufahrt für Maschinen und die Frage, ob eine Anzeige oder Genehmigung nötig ist. Bei älteren Bauwerken prüfen wir auf Asbest und teerhaltige Dachpappe.

2. Anschlüsse trennen

Strom, Wasser, Gas und Telefon müssen vom Versorger getrennt sein, bevor das erste Bauteil fällt. Wir sagen Ihnen, was davon bei Ihnen ansteht.

3. Leer räumen, Schadstoffe raus

Was noch im Gebäude steht, kommt vorher raus. Schadstoffhaltige Bauteile werden vor dem Abbruch ausgebaut, damit sie nicht den ganzen Schutt belasten.

4. Abbruch

Von oben nach unten und von innen nach außen, damit das Material trennbar bleibt: Dach und Holz zuerst, Mauerwerk und Beton zum Schluss.

5. Abtransport und Fläche

Die Fraktionen gehen getrennt zur Entsorgung. Zurück bleibt die Fläche in dem Zustand, den wir vorher vereinbart haben.

Brauche ich für einen Abriss eine Genehmigung?

Das regelt die Landesbauordnung. In Hessen braucht ein Abbruch seit dem 14. Oktober 2025 keine Baugenehmigung mehr (§ 63a HBO). Angezeigt wird er mindestens einen Monat vorher bei der Bauaufsicht, wenn das Gebäude angebaut ist, zur Gebäudeklasse 4 oder 5 gehört oder eine andere Anlage höher als zehn Meter ist; bei angebauten Gebäuden bescheinigt eine nachweisberechtigte Person die Standsicherheit der Nachbarbebauung. Freistehende Garagen, Gartenhäuser, Scheunen und die meisten freistehenden Einfamilienhäuser brauchen keine Anzeige.

In Nordrhein-Westfalen sind freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei, alles andere wird angezeigt, und begonnen wird frühestens einen Monat nach der Bestätigung, dass die Anzeige vollständig ist. In Rheinland-Pfalz ist der Abbruch von Gebäuden genehmigungsfrei, ausgenommen Hochhäuser. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Abriss ohne Genehmigung?.

Unabhängig davon gibt es drei Punkte, die immer gelten. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, braucht jeder Abbruch die Zustimmung der Denkmalbehörde. Grenzt es an ein Nachbargebäude, muss dessen Standsicherheit erhalten bleiben. Und in alten Scheunen und Dachstühlen nisten häufig Schwalben oder leben Fledermäuse. Sie sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt, was den Zeitpunkt des Abrisses bestimmen kann.

Welche dieser Fragen bei Ihnen offen sind, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.

Was kostet ein Abriss?

Der Preis richtet sich nach Größe und Bauart, nach der Zufahrt und nach dem, was anfällt. Ein Holzgartenhaus ist schnell zerlegt und leicht; eine gemauerte Garage mit Betonboden bringt viele Tonnen mineralischen Schutt. Kann eine Maschine direkt an das Bauwerk heranfahren, geht es schneller, als wenn alles über einen schmalen Gartenweg getragen werden muss.

Die größte Preisfrage ist dabei selten der Abbruch, sondern die Entsorgung. Sortenrein getrennte Fraktionen wie Beton und Ziegel kosten deutlich weniger als gemischter Bauschutt. Schadstoffe wie Asbestzementplatten oder teerhaltige Dachpappe werden gesondert berechnet, weil sie gesondert entsorgt werden müssen.

Ob Fundament und Bodenplatte bleiben oder mit raus sollen, verändert den Aufwand erheblich. Sagen Sie uns deshalb gleich, was auf der Fläche danach passieren soll.

Welche Schadstoffe stecken in alten Nebengebäuden?

Garagen, Scheunen und Schuppen wurden oft mit Materialien gebaut, die heute nicht mehr erlaubt sind. Die häufigsten:

BauteilMöglicher SchadstoffWorauf es ankommt
Wellplatten auf Garage und ScheuneAsbest (Faserzement)Bis 1993 verbaut. Werden im Ganzen abgenommen, nie gebrochen.
Dachpappe auf älteren FlachdächernPAK (teerhaltig)Gefährlicher Abfall, darf nicht in den normalen Bauschutt.
Imprägnierte Balken, Zäune, AußenholzHolzschutzmittelAltholzkategorie A IV, die teuerste Holzfraktion.
Alte DämmungKünstliche MineralfasernVor 2000 eingebaute Mineralwolle gilt als krebsverdächtig und wird staubdicht verpackt.
Fugen an Fassade und FensternPCBIn dauerelastischen Fugenmassen bis in die 1970er-Jahre verbreitet.

Ausbau und Entsorgung übernehmen wir nach Vorschrift. Mehr dazu auf der Seite Schadstoffsanierung.

Was mit dem Bauschutt passiert

Mineralischer Bauschutt, also Beton, Ziegel und Fliesen, lässt sich zu Recycling-Baustoff aufbereiten und im Straßen- und Wegebau wieder einsetzen, wenn er sauber getrennt ist. Mit Holz, Gips oder Kunststoff vermischt geht das nicht mehr, und die Entsorgung wird teurer.

Die Gewerbeabfallverordnung schreibt deshalb vor, Bau- und Abbruchabfälle getrennt zu sammeln. Für Sie heißt das: Die Trennung ist keine Extraleistung, sondern der Grund, warum der Preis stimmt. Wer statt eines Abrisses nur einzelne Bauteile loswerden will, ist beim Rückbau richtig.

Mehr dazu im Ratgeber

Häufige Fragen zu Abbruch & Abriss

Was kostet ein Abriss?

Das hängt von Größe, Bauart, Zufahrt und der Menge des Bauschutts ab. Die Entsorgung ist bei uns im Festpreis enthalten, den Sie nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten.

Brauche ich für den Abriss eine Genehmigung?

In Hessen seit dem 14. Oktober 2025 nicht mehr. Angebaute Gebäude, Gebäude der Klassen 4 und 5 und Anlagen über zehn Meter werden aber mindestens einen Monat vorher bei der Bauaufsicht angezeigt. In NRW gilt Ähnliches, in Rheinland-Pfalz ist der Abbruch außer bei Hochhäusern genehmigungsfrei. Denkmalschutz und Artenschutz gelten überall weiter. Was in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.

Ist die Entsorgung im Preis enthalten?

Ja. Abbruch, Abtransport und fachgerechte Entsorgung sind Teil des Festpreises. Nachträglich kommt nichts dazu.

Was passiert, wenn das Dach Asbest enthält?

Dann werden die Platten vor dem eigentlichen Abriss im Ganzen abgenommen, staubdicht verpackt und gesondert entsorgt. Das kalkulieren wir von Anfang an mit ein, damit es keine Überraschung gibt.

Muss das Gebäude vorher leer sein?

Nein. Was noch drinsteht, entrümpeln wir auf Wunsch vorher mit. Gerade bei Scheunen und Garagen kommt das häufig vor.

Reißen Sie auch Anbauten ab, die am Haus hängen?

Ja. Dabei geht es vor allem darum, das stehenbleibende Gebäude nicht zu beschädigen. Vorher wird geklärt, wie der Anschluss gebaut ist und ob ein Statiker hinzukommen muss.

Was muss ich vor dem Abriss erledigen?

Strom, Wasser, Gas und Telefon beim Versorger abmelden und die Anschlüsse trennen lassen, bei Bedarf die Abbruchanzeige einreichen, in Hessen mindestens einen Monat vorher, und die Nachbarn informieren. Was davon bei Ihnen nötig ist, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.

Was unterscheidet Sie von einem großen Abbruchunternehmen?

Unser Schwerpunkt sind kleinere Bauwerke: Gartenhäuser, Garagen, Scheunen, Anbauten und Bungalows. Dafür kommt der Inhaber selbst zur Besichtigung, und Entrümpelung, Schadstoffausbau und Abriss laufen aus einer Hand, mit einem Festpreis für alles.

Reißen Sie auch große Gebäude ab?

Unser Schwerpunkt beim Abriss sind kleinere Bauwerke und Nebengebäude bis zum Bungalow. Große Objekte haben wir im Rückbau und in der Entkernung bearbeitet, etwa ein komplettes Hotel oder einen ehemaligen Baumarkt für Dehner. Sprechen Sie uns bei größeren Vorhaben einfach an.