Haushaltsauflösung
Wir lösen den kompletten Hausrat auf: Möbel, Elektrogeräte, Keller und Dachboden inklusive. Einfühlsam und diskret, gerade nach einem Todesfall.
Bei einer Haushaltsauflösung löst Straub Dienstleistungen den gesamten Hausrat auf: Möbel, Elektrogeräte, Kücheninventar, Kleidung, Bücher sowie Keller- und Dachbodeninhalte. Verwertbares wird angerechnet, alles andere sortenrein entsorgt, die Räume werden besenrein übergeben. Nach einem Todesfall arbeiten wir einfühlsam und diskret, zum verbindlichen Festpreis.
Der Unterschied zur Entrümpelung: Bei einer Haushaltsauflösung wird ein ganzer Haushalt aufgelöst, meist weil niemand mehr darin wohnen wird: nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim oder wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden. Dabei geht es nicht nur ums Räumen, sondern ebenso ums Sichern, Sortieren und Verwerten.



Leistungsumfang
Vom Sichern der Unterlagen bis zur Schlüsselübergabe, aus einer Hand.
Möbel, Kücheninventar, Textilien, Bücher, Dekoration und Elektrogeräte aus allen Zimmern.
Die Bereiche, in denen sich über Jahrzehnte am meisten gesammelt hat, gehören selbstverständlich dazu.
Auf Wunsch sortieren wir Dokumente, Fotos und persönliche Dinge vorab heraus, bevor geräumt wird.
Was sich verwerten lässt, rechnen wir auf den Preis an, etwa Metall mit hohem Kupferanteil oder gefragte Einzelstücke.
Demontage und Entsorgung der Einbauküche, von Einbauschränken und Regalen.
Papier, Metall, Holz, Elektrogeräte und Sondermüll gehen getrennte Wege. Das hält den Preis niedrig.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, Termin nach Ihrem Zeitplan; bei festem Übergabedatum planen wir rückwärts.
An Vermieter, Erben oder Käufer: die Räume sind danach leer und gefegt.
Aus fünfzehn Jahren
In fünfzehn Jahren Selbstständigkeit kommt einiges zusammen. Vieles davon landet nicht im Container, sondern findet einen Abnehmer, und der Erlös geht von Ihrer Rechnung ab.
Wir verkaufen nichts hinter Ihrem Rücken. Wenn uns etwas auffällt, sagen wir es Ihnen, und Sie entscheiden, ob es weg soll oder ob wir es vermitteln. Was dabei herauskommt, ziehen wir vom Preis ab.
Eine Zusage ist das nicht. In den meisten Wohnungen steht nichts, was sich verwerten lässt, und dann bleibt es beim vereinbarten Festpreis. Aber hinsehen kostet nichts, und manchmal lohnt es sich erheblich.
Ablauf
In fünf Schritten. Der erste ist der wichtigste und hat mit Räumen noch nichts zu tun.
Welche Stücke behalten die Angehörigen, was soll verkauft oder verschenkt werden? Am besten vorher mit einer kurzen Liste oder Markierungen festlegen.
Per Telefon, Fotos oder kostenloser Besichtigung. Der Festpreis enthält Arbeit und Entsorgung.
Unterlagen, Fotos und Wertsachen, die beim Räumen auftauchen, legen wir auf Wunsch beiseite.
Verwertbares wird angeboten und angerechnet, der Rest sortenrein zu den passenden Annahmestellen gebracht.
Die Räume sind leer und besenrein. Den Schlüssel bekommen Sie oder die Person, die Sie benennen.
Bevor der erste Schrank geleert wird, lohnen sich zwei Fragen. Wer entscheidet? Solange nicht klar ist, wer erbt, sollte nichts Wertvolles weggegeben werden. Wird das Erbe angenommen? Wer Nachlassgegenstände verkauft oder verwertet, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen. Für eine Ausschlagung bleiben in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB). Wer sie erwägt, lässt vorher nichts verwerten.
Was passiert mit der Wohnung? Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Tritt niemand aus dem Haushalt in den Vertrag ein, geht er auf die Erben über. Erben und Vermieter können ihn dann innerhalb eines Monats, nachdem sie davon erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Das verschafft in der Regel genug Zeit für eine ruhige Auflösung.
Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft ein Notar oder das Nachlassgericht. In welcher Reihenfolge man Unterlagen sichert, steht in unserem Ratgeber Haushaltsauflösung nach Todesfall.
Der Preis richtet sich nach dem, was tatsächlich rausgeht, nicht nach der Wohnfläche. Er entsteht aus der Arbeitszeit und den Entsorgungskosten, und auf der Deponie wird nach Gewicht abgerechnet. Mitentscheidend sind Etage, Aufzug, der Weg zum Fahrzeug und der Anteil an Sondermüll und Elektrogeräten.
Die Wertanrechnung wirkt in die andere Richtung: Was sich vermitteln lässt, geht vom Preis ab. Zwei tatsächlich ausgeführte Aufträge zur Orientierung:
| Objekt | Situation | Preis |
|---|---|---|
| 2-Zimmer-Wohnung | Normal möbliert, 1. OG ohne Aufzug | 800 € |
| 3-Zimmer-Wohnung | Normal möbliert, inklusive Demontage und Entsorgung der Einbauküche, 1. OG ohne Aufzug | 1.666 € |
Beide Preise inklusive Mehrwertsteuer, beide Wohnungen normal eingerichtet und nicht vermüllt. Tatsächlich ausgeführte Aufträge, keine Preisliste.
Wie jedes Material bei uns entsorgt wird und was davon kostenlos ist, zeigt die Übersicht Entsorgung bei Haushaltsauflösung.
Die drei Begriffe werden oft gleich verwendet, meinen aber Unterschiedliches:
| Haushaltsauflösung | Wohnungsauflösung | Entrümpelung | |
|---|---|---|---|
| Was aufgelöst wird | Der gesamte Hausrat eines Haushalts | Eine Mietwohnung zum Übergabetermin | Einzelne Räume oder ein ganzes Objekt |
| Typischer Anlass | Todesfall, Pflegeheim, Zusammenlegung | Auszug, Kündigung, Mietende | Platz schaffen, Verkauf, Renovierung |
| Worauf es ankommt | Sichern und Verwerten | Der Übergabetermin | Der frei wählbare Umfang |
Mehr zu den anderen beiden Leistungen: Wohnungsauflösung und Entrümpelung.
In allen 70 Orten unseres Einzugsgebiets sind wir mit jeder unserer Leistungen im Einsatz. Wo es schon eine eigene Seite mit Anfahrt und Ortsteilen gibt, führt ein Klick dorthin. Die nächstgelegenen Orte stehen vorn.
Ihre Stadt ist nicht aufgelistet? Wenn sie in der Nähe liegt, sind wir dort auch tätig. Wenn nicht, fragen Sie einfach an.
Das richtet sich nach Menge, Etage, Zugang und Zusammensetzung, nicht nach Quadratmetern. Eine normal möblierte Zweizimmerwohnung im ersten Stock ohne Aufzug haben wir für 800 Euro geräumt, eine Dreizimmerwohnung inklusive Einbauküche für 1.666 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Ihren Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Einschätzung.
Ja. Wir arbeiten ruhig und diskret, sichern auf Wunsch Unterlagen und persönliche Gegenstände und stimmen jeden Schritt mit den Angehörigen ab.
Ja. Was sich verwerten lässt, rechnen wir auf den Preis an. Wir sprechen Sie darauf an, bevor etwas vermittelt wird. Verkauft wird nichts ohne Ihr Einverständnis.
Eine normal möblierte Wohnung ist meist an einem Tag erledigt. Bei größeren Häusern oder stark gefüllten Objekten planen wir mehr Zeit ein und sagen Ihnen das vorher.
Nein. Wir sprechen vorher ab, was bleibt und was geht; danach reicht der Schlüssel. Gerade für Angehörige, die weiter weg wohnen, ist das eine Erleichterung.
Das hängt davon ab, wer entscheiden darf. Solange nicht klar ist, wer erbt und ob das Erbe angenommen wird, sollte nichts verkauft oder verwertet werden. Das kann als Annahme des Erbes gewertet werden. Im Zweifel hilft ein Notar oder das Nachlassgericht.
Ja. Wir übergeben besenrein und übernehmen auf Wunsch kleinere Schönheitsreparaturen, damit die Übergabe reibungslos läuft.
Nur grob. Ein Rechner kennt weder Menge noch Etage oder Zugang. Verlässlich wird es mit Fotos: Schicken Sie uns per WhatsApp ein Bild von jedem Raum, dann nennen wir einen verbindlichen Festpreis, ohne Besichtigung und mit 5 % Nachlass auf die Dienstleistung.
Was noch brauchbar ist, versuchen wir weiterzugeben: funktionierende Geräte, komplette Einbauküchen oder gut erhaltene Möbel finden oft einen Abnehmer. Der Rest wird nach Material getrennt und fachgerecht entsorgt.