Ratgeber
Erbengemeinschaft: wer darf die Wohnung räumen lassen?
Warum ein einzelner Erbe nicht allein entscheiden kann, was § 2038 BGB dazu sagt und wie man den Auftrag sauber erteilt, ohne Streit in der Familie.

Kurz gefasst: Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und verwalten den Nachlass nach § 2038 BGB gemeinschaftlich. Ein einzelner Erbe darf eine Wohnung deshalb nicht im Alleingang räumen lassen, auch dann nicht, wenn er den Schlüssel hat. Holen Sie die Zustimmung aller ein, am besten schriftlich. Eine Räumung lässt sich nicht rückgängig machen.
Was mit dem Tod rechtlich passiert
Mit dem Erbfall geht das Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über, einschließlich des Hausrats. Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen alles gemeinsam, und zwar jedem Gegenstand nach, nicht aufgeteilt nach Zimmern oder Schränken.
Das Mietverhältnis läuft nach § 564 BGB mit den Erben weiter. Sie können es innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Eintritt in das Mietverhältnis erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Das sind dann drei Monate.
Warum der Schlüssel nichts entscheidet
In der Praxis hat oft ein Kind den Schlüssel, weil es in der Nähe wohnt und sich gekümmert hat. Daraus entsteht kein Recht, allein über den Hausrat zu bestimmen. Wer ohne Abstimmung räumen lässt, kann sich gegenüber den Miterben schadensersatzpflichtig machen.
Das ist kein theoretisches Risiko. Der häufigste Streit in Erbengemeinschaften entsteht nicht um Geld, sondern um Gegenstände, die jemand für wertlos hielt und ein anderer nicht.
Wie Sie den Auftrag sauber erteilen
Erstens: alle informieren. Auch die, von denen man annimmt, dass es sie nicht interessiert. Eine kurze Nachricht mit Termin und Umfang reicht.
Zweitens: Zustimmung schriftlich einholen. Eine Mail oder eine Nachricht im Familienchat genügt. Es geht nicht um Formalität, sondern darum, dass später niemand sagen kann, er habe nichts gewusst.
Drittens: festhalten, was rausgeht. Wir machen auf Wunsch Fotos vor der Räumung. Das dauert zehn Minuten und beendet Diskussionen, bevor sie anfangen.
Viertens: einen Ansprechpartner benennen. Wir brauchen jemanden, mit dem wir Termin und Umfang klären. Das ersetzt nicht die Zustimmung der anderen, macht die Abwicklung aber deutlich einfacher.
Wenn sich die Erben nicht einig sind
Dann wird nicht geräumt. So einfach ist das, und wir sagen das auch, wenn jemand uns drängt. Wir übernehmen keinen Auftrag, bei dem erkennbar ist, dass ein Miterbe nicht einverstanden ist.
Ein Weg aus der Blockade ist, zuerst nur das zu sichern, worüber Einigkeit besteht: Unterlagen, Fotos, Persönliches. Das nimmt Druck raus, weil danach niemand mehr Angst haben muss, dass etwas Unwiederbringliches verschwindet.
Fristen im Blick behalten
Bei einer Mietwohnung läuft die Frist, auch wenn die Familie noch nicht so weit ist. Jeder Monat darüber hinaus kostet eine weitere Miete. Wenn es also absehbar knapp wird, lohnt es sich, den Räumungstermin früh zu setzen und den Rest parallel zu klären.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen, ob ein Termin noch machbar ist. Was sonst nach einem Todesfall zu beachten ist, steht im Ratgeber Haushaltsauflösung nach Todesfall.