Ratgeber

Haushaltsauflösung nach Todesfall: Ablauf, Kosten, Fristen

Was bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall zu beachten ist, einfühlsam erklärt.

Haushaltsauflösung nach Todesfall: Ablauf, Kosten, Fristen

Das Wichtigste zuerst: Sie haben mehr Zeit, als Sie denken

Nach einem Todesfall entsteht schnell das Gefühl, sofort handeln zu müssen. Das stimmt in den seltensten Fällen. Der Mietvertrag des Verstorbenen läuft nicht automatisch aus, sondern kann von den Erben gekündigt werden, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Diese Zeit sollten Sie nutzen, statt sie unter Druck zu verkürzen.

Wichtiger als Tempo ist die Reihenfolge. Wer zuerst räumt und danach sucht, findet nichts mehr.

Schritt 1: Unterlagen sichern, bevor irgendetwas rausgeht

Bevor der erste Schrank geleert wird, gehören folgende Dinge gesichert: Testament oder Erbvertrag, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Verträge über Strom, Gas, Telefon und Abonnements, Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge.

Erfahrungsgemäß liegen diese Papiere nicht im Ordner, sondern in Schubladen, Küchenschränken, hinter Bilderrahmen oder in Handtaschen. Wir legen bei jeder Auflösung eine eigene Kiste dafür an und übergeben sie ungeöffnet an die Angehörigen.

Ebenso behandeln wir Fotos, Alben und Briefe. Die haben keinen Marktwert und lassen sich nicht ersetzen. Sie landen bei uns nie im Container.

Schritt 2: Klären, wer entscheiden darf

Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Und die kann nur gemeinsam entscheiden. Ein einzelner Erbe darf eine Wohnung nicht allein räumen lassen, auch nicht der, der den Schlüssel hat.

Für Sie heißt das: Holen Sie vor der Räumung die Zustimmung aller Beteiligten ein, am besten schriftlich. Eine Räumung lässt sich nicht rückgängig machen, und Streit darüber belastet Familien oft länger als der Verlust selbst.

Schritt 3: Was tatsächlich Wert hat und was nicht

Die Erwartung und die Realität liegen hier meist weit auseinander. Antike Möbel, Sammlungen, Musikinstrumente, Werkzeug in gutem Zustand und Metall mit hohem Kupferanteil lassen sich verwerten. Was dagegen fast nie einen Abnehmer findet: Schrankwände aus den Achtzigern, Polstergarnituren, Röhrenfernseher, Enzyklopädien.

Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, was wir für verwertbar halten. Was dabei herauskommt, ziehen wir vom Preis ab. Wir verkaufen nichts, ohne dass Sie es wissen.

Schritt 4: Die Wohnung übergeben

Besenrein bedeutet: geräumt und gekehrt. Nicht gestrichen, nicht renoviert. Was darüber hinaus verlangt wird, muss im Mietvertrag stehen. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind inzwischen unwirksam.

Lassen Sie sich den Zustand bei der Übergabe protokollieren, am besten mit Fotos. Das erspart Diskussionen, die erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen später beginnen.

Was es kostet

Einen Pauschalpreis kann seriös niemand nennen. Der Preis entsteht aus Arbeitszeit und Entsorgungskosten, und auf der Deponie werden wir gewogen. Entscheidend sind die Menge, die Etage, der Zugang und was genau anfällt. Sondermüll und Elektrogeräte werden anders entsorgt als Sperrmüll.

Zur Orientierung: Eine normal möblierte Zweizimmerwohnung im ersten Stock ohne Aufzug haben wir für 800 Euro geräumt, eine Dreizimmerwohnung inklusive Küchendemontage unter gleichen Bedingungen für 1.666 Euro. Beides inklusive Mehrwertsteuer, beides keine Preisliste, sondern Anhaltspunkte.

Wenn es schnell gehen muss

Sie erreichen uns per Telefon oder WhatsApp und bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Wenn Sie uns Fotos von jedem Raum schicken, können wir den Preis meist nennen, ohne vorbeizukommen. Dafür gibt es fünf Prozent Nachlass. Und falls Ihnen gerade nicht nach Telefonieren zumute ist: Schreiben reicht völlig.